Wiederkehrende Prüfung von Sicherheitsgeräten
Geprüfte Geräte schützen Leben
Sicherheitsgeräte müssen stets zuverlässig funktionieren. Daher gibt die Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlage und Betriebsmittel (DGUV) eine Frist zur Überprüfung von Spannungsprüfern, Phasenvergleichern und Spannungsprüfsystemen vor. Für Isolier- und Schaltstangen sowie Sicherungszangen werden Empfehlungen ausgesprochen.
Verantwortlich für die Instandhaltung, die Einhaltung der Frist und die Durchführung der Prüfung sind Sie als Unternehmer!
Das sagt die Vorschrift: |
Hinweise zu den Prüffristen für Schutz- und Hilfsmittel: DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) § 5 - Tabelle 1C: Prüffrist spätestens nach 6 Jahren auf Einhaltung der in den elektrotechnischen Regeln vorgegebenen Grenzwerte. |
Regelmäßg prüfen lassen - im DEHN Service Center
Lassen Sie Ihre Spannungsprüfer regelmäßig in unseren Hochspannungsprüffeldern prüfen. Sie erhalten einen Nachweis über die Kennzeichnung am Gerät und einen separaten Prüfbericht zur Dokumentation.
Unsere Leistungen bei der Prüfung nach ÖVE/ÖNORM VDE 0682-411:
1. Prüfung durch Besichtigen
2. Prüfung durch Handprobe
3. Prüfung durch Messen
4. Prüfung auf Ableitstrom
5. Prüfung auf Überbrückungssicherheit
6. Prüfung auf eindeutige Anzeige
Gut zu wissen: Wir prüfen die Spannungsprüfer aller Hersteller.