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Allgemeine Verkaufsbedingungen

DEHN AUSTRIA GmbH
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Allgemeinen Verkaufsbedingungen [50 KB]

Allgemeine Verkaufsbedingungen

1. PRÄAMBEL

1.1 Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten, soweit nicht die Vertragsparteien ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart haben. Bei Ungültigkeit einzelner Bestimmungen bleiben alle anderen vereinbarten Punkte gültig.

1.2 Einkaufsbedingungen des Käufers sind für den Verkäufer nur dann verbindlich, wenn diese vom Verkäufer schriftlich gesondert anerkannt werden.

1.3 Die gegenständlichen Verkaufsbedingungen gelten bei laufenden Geschäftsbeziehungen auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.

1.4 Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen sind grundsätzlich für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmern konzipiert. Sollten sie ausnahmsweise auch Rechtsgeschäften mit Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 Konsumentenschutzgesetz zu Grunde gelegt werden, gelten sie nur insoweit, als sie nicht den Bestimmungen des ersten Hauptstückes dieses Gesetzes widersprechen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 wird ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Vertragsabschluss; Pläne und Unterlagen

2.1 Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn der Verkäufer nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung abgesandt hat oder dem Angebot dadurch faktisch entsprochen hat, dass er die Waren absendet.

2.2 Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichtsund Maßangaben, sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

2.3 Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten enthaltenen Angaben über Gewicht, Maße, Fassungsvermögen, Preis, Leistung und dergleichen sind nur maßgeblich, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

2.4 Enthält die Auftragsbestätigung Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstige Änderungen gilt gegenüber dem Angebot, das Einverständnis des Bestellers, wenn er nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Werktagen ab Zugang der Auftragsbestätigung, widerspricht.

2.5 Sämtliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer.

2.6 Lagermäßig geführte und in den Katalogen enthaltene Waren werden nur in den Verpackungseinheiten geliefert, wie sie in den Katalogen ausgewiesen sind. Bei Bestellung abweichender Stückzahlen gelten Menge und Preis der nächst größeren Verpackungseinheit als vereinbart.

2.7 Wir behalten uns technische Änderungen bei den von uns zu liefernden Waren vor, soweit solche Änderungen dem technischen Fortschritt dienen oder aufgrund sonstiger Umstände unvermeidbar und dem Besteller zumutbar sind.

2.8 Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets geistiges Eigentum des Verkäufers. Jede Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung und Vorführung darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Verkäufers erfolgen.

2.9 Das Angebot des Verkäufers gilt freibleibend.

3. Preise und Verpackung

3.1 Die im Preisverzeichnis angegebenen Listenpreise sind unverbindlich empfohlene Preise ohne Umsatzsteuer für den gewerblichen Abnehmer. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, verstehen sich die Preise ohne Abladen und ohne Vertragen.

3.2 Die Preise fußen auf den Kosten zum Zeitpunkt der Preisabgabe. Preiserhöhungen in Folge Ansteigens der Geschäftskosten, der Kosten für Vormaterial, Devisen, Agio, Frachttarife, Zoll und dergleichen zwischen Bestellung und Liefertag gehen zu Lasten des Käufers.

3.3 Die in den Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer ist dem Verkäufer zu erstatten.

3.4 Preise verstehen sich – soweit nichts anderes vereinbart – ab Werk einschließlich handelsüblicher Verpackung.

3.5 Verpackung, Versandweg und Transportmittel sind mangels besonderer schriftlicher Vereinbarung der Wahl des Verkäufers überlassen. Die über das Handelsübliche hinausgehende Verpackung wie z. B. Sammelverpackung oder seemäßige Verpackung, wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Die Kosten für die Rücksendung der Verpackung trägt der Besteller.

4. Gefahrenübergang

Die Ware gilt als "ab Werk" verkauft und geht mit der Absendung die Gefahr auf den Besteller über. Dies auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Auf schriftlichen Wunsch und auf Kosten des Bestellers wird die Lieferung dem Verkäufer gegen Bruch-, Transportund Feuerschaden versichert.

5. Zahlung, Mindermengenzuschlag, Eigentumsvorbehalt

5.1 Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen, wenn nicht anders vereinbart, ohne Abzug zu leisten. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. Ein Skontobetrag ist nur abzugsfähig, wenn dies mit uns vereinbart ist und alle fälligen Verbindlichkeiten beglichen sind.

5.2 Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in der Höhe von 8 % über den Basiszinssatz verrechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens wird ausdrücklich vorbehalten.

5.3 Der Verkäufer ist berechtigt, seine Leistung zu verweigern, wenn nach Vertragsabschluss erkennbar wird, dass Bedenken gegen die Zahlungsfähigkeit des Bestellers bestehen.

5.4 Gegen unsere fälligen Zahlungsansprüche kann der Besteller nicht mit Gegenforderungen aufrechen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, es sei denn, dem Besteller steht eine von uns nicht bestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung zu und wenn bei Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts der Gegenanspruch des Bestellers auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5.5 Der Verkäufer ist berechtigt, pro Mahnung Mahnspesen in der Höhe von EUR 20,00 zu verrechnen.

5.6 Bei Aufträgen, deren Nettobetrag (Rechnungsbetrag ohne Versandkosten und Umsatzsteuer) unter EUR 75,00 (ausgenommen Barverkäufe) liegt, wird ein Kleinauftragszuschlag von EUR 25,00 berechnet. Aufträge ab EUR 250,00 werden frei Haus geliefert. Ausgenommen Drahtund Bandware: nach vorheriger Frachtkostenvereinbarung. Bei Direktlieferung an Dritte werden anteilig Bearbeitungsbzw. Frachtkosten verrechnet.

5.7 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt allfälligen Zinsen und Eintreibungskosten unser Eigentum. Ansonsten gilt verlängerter Eigentumsvorbehalt als vereinbart. Der Besteller ist daher nicht berechtigt, die Ware in dieser Zeit einem Dritten zu übereignen, zu verpfänden, als Sicherstellung anzubieten oder sonst wie zu überlassen. Werden unsere Waren entgegen dem Verbot vom Käufer dennoch veräußert, erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt auf die aus dieser Veräußerung resultierenden Forderungen des Käufers. Bei Pfändung derselben sind wir sofort zu verständigen. Die Forderungen des Käufers gegen den Dritten gelten sofort nach Entstehung an uns unwiderruflich abgetreten und ist der Käufer verpflichtet, uns bei aufrechtem verlängerten Eigentumsvorbehalt auf Verlangen seinen Kunden mitzuteilen.

6. Lieferfrist

6.1 Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung beginnt die Lieferfrist mit dem spätesten folgender Zeitpunkte: Datum der Auftragsbestätigung; Datum der Erfüllung aller dem Käufer obliegenden technischen und finanziellen Vorraussetzungen; Datum, an dem der Verkäufer eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung erhält.

6.2 Lieferfrist und Termine werden angemessen verlängert, wenn sie in Folge von Parteiwillen unabhängiger Umstände, wie z. B. Arbeitskonflikte, Brand, Mobilisierung, Krieg, Aufruhr, Streik, Beschlagnahmen, Imbargo, Verbot der Devisentransferierung, Aufstand, Fehlen von Transportmitteln, verzögerter Anlieferung von Rohund Hilfsmaterialien etc. nicht eingehalten werden können. Eine dauernde Behinderung in diesen Fällen berechtigt den Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluss sämtlicher Schadenersatzpflichten.

7. Gewährleistung

7.1 Der Verkäufer ist verpflichtet, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen jeden die Gebrauchsfähigkeit beein-trächtigenden Mangel zu beheben, der auf einem Fehler der Konstruktion aufgrund des Materials und seinerAusführung beruht.

7.2 Diese Verpflichtung besteht nur für solche Mängel, die während des Zeitraumes von sechs Monaten abZeitpunkt des Gefahrüberganges aufgetreten sind.

7.3 Der Käufer kann seine Gewährleistungsansprüche weiters nur dann geltend machen, wenn er dem Verkäuferunverzüglich mittels eingeschriebenen Briefes die aufgetretenen Mängel bekannt gibt.

7.4 Der auf diese Weise unterrichtete Verkäufer muss – wenn die Mängel nach den Bestimmungen dieses Punktes von ihm zu beheben sind – die Mangel beseitigen oder einen mangelfreien Vertragsgegenstand nachliefern.

7.5 Lässt sich der Verkäufer die mangelhaften Waren oderTeile zwecks Nachbesserung und Ersatz zurücksenden,übernimmt der Käufer, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wird, Kosten und Gefahr des Transportes. DieRücksendung der nachgebesserten oder ersetzten Warenoder Teile an den Käufer erfolgt, falls nichts anderes vereinbart wird, auf Gefahr und Kosten des Verkäufers. Die ersetzten mangelhaften Waren und Teile stehen demVerkäufer zur Verfügung.

7.6 Für Kosten einer durch den Besteller selbst vorgenommenen Mängelbehebung hat der Verkäufer nur dann aufzukommen, wenn er hierzu seine schriftliche Zustimmung gegeben hat.

7.7 Die Gewährleistungspflicht des Verkäufers gilt nur für Mängel, die unter Einhaltung der vorgesehenen Betriebsbedingungen und bei normalem Gebrauch auftreten. Dies gilt insbesondere nicht für Mängel, die auf schlechte Instandhaltung, ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers durchgeführte Reparaturen oder Änderungen, normale Abnützung, Nichteinhaltung der Bedienungsanleitungen oder der unbehördlichen Zulassungsbedingungen beruhen. In diesem Fall ist auch jeglicher Schadenersatz ausgeschlossen.

7.8 Die Gewährleistung erlischt, wenn die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden bzw. Teilzahlungen zurückbehalten oder Zahlungsbedingungen von Seiten des Käufers eigenmächtig geändert werden. In diesem Fall erlöschen auch sämtliche Schadenersatzpflichten.

8. Haftung

8.1 Der Verkäufer haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur dann, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverlust und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer sind ausgeschlossen.

8.2 Sämtliche Schadenersatzansprüche müssen innerhalb der vertraglich festgelegten Gewährleistungsfrist gerichtlich geltend gemacht werden, andernfalls die Ansprüche erlöschen.

8.3 Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Erfüllungsgehilfen des Verkäufers wie z. B. Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern oder Vertretern.

8.4 Die Lieferungen sind ausschließlich für den Fachhandel und den Fachanwender bestimmt. Die Anwenderinformation des Verkäufers ist auf die schriftliche Produktinformation beschränkt. Darüber hinaus besteht keine Beratungspflicht. Anwendung, Verwendung, Planung des Einsatzes und Verarbeitung der Produkte liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Käufers.

9. Rücknahmen

9.1 Gelieferte Waren werden – außer im Falle der Gewährleistung – nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Verkäufers zurückgenommen.

9.2 Rücklieferungen ohne Rückgabenummer werden ohne Prüfung unfrei an den Absender zurückgesandt.

9.3 Die Rücknahme ist nur möglich, wenn die Waren noch originalverpackt sind. Die Rücknahmemöglichkeit scheidet aus, wenn die Lieferung länger als drei Monate zurück liegt, bei Waren, deren Warennettowert unter EUR 75,00 liegt sowie bei Sonderausführungen.

9.4 Zur Deckung der Kosten, die durch die Rücknahmen entstehen, wird eine Bearbeitungsgebühr von 15 % des Warennettowertes erhoben. Sind die Waren zum Zeitpunkt der Rückgabe nicht mehr zum Listenpreis weiterveräußerbar, wird neben der Bearbeitungsgebühr ein angemessener weiterer Abschlag (Altwarenabschlag) in Rechnung gestellt. Bei Rücknahme unverpackter oder nicht mehr originalverpackter Teile wird weiters eine Aufwandsvergütung für Bearbeitung und Neuverpackung von mindestens 15% berechnet. Versandkosten für die Rücklieferung sind vom Rücksender zu übernehmen.

9.5 Gutschriften für rückgenommene Waren werden ausschließlich auf Neubestellungen gutgeschrieben, die Verrechnung von Gutschriften mit zum Rücknahmezeitpunkt offenen Rechnungen ist unzulässig.

10. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort, Datenschutz

10.1 Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist das Landesgericht Linz. Der Verkäufer kann jedoch auch ein anderes für den Käufer zuständiges Gericht anrufen. Die Parteien können einvernehmlich auch die Zuständigkeit eines Schiedsgerichtes vereinbaren.

10.2 Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht.

10.3 Für Lieferung und Zahlung gilt als Erfüllungsort der Sitz des Verkäufers, auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.

10.4 Dem Besteller ist bekannt, dass seine Daten, die den Geschäftsverkehr betreffen, im Sinne des Datenschutz-
gesetzes verarbeitet werden.

Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer: UID-Nr. ATU50357607

Stand März 2010